§ 6 Abs. 3 Nr. 2 GrwVErmittlung des chemischen Grundwasserzustands
die Ergebnisse der Überwachung des chemischen Grundwasserzustands gemäß § 9 Absatz 2,
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 GrwVEinstufung des chemischen Grundwasserzustands
durch die Überwachung nach § 9 festgestellt wird, dass
Anlage 3 GrwV(zu § 9 Absatz 1) Überwachung des mengenmäßigen Grundwasserzustands
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1522)
§ 9 Abs. 2 GrwVÜberwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands
Auf der Grundlage der Beschreibung der Grundwasserkörper gemäß Anlage 1 und der Beurteilung des Risikos nach § 2 Absatz 2 ist für die Geltungsdauer des…
Art. 4 Abs. 2 Buchst. a 32006L0118RICHTLINIE 2006/118/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über die Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung
die einschlägige Überwachung zeigt, dass die Bedingungen des Anhangs V Abschnitt 2.3.2 der Richtlinie 2000/60/EG eingehalten werden, oder