§ 5 Abs. 2 GrwVKriterien für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands
Nach Maßgabe der Anlage 4a berechnen die zuständigen Behörden für Stoffe oder Stoffgruppen, die im Grundwasser natürlich vorkommen, Hintergrundwerte und…
Anhang 1 32014L0080RICHTLINIE 2014/80/EU DER KOMMISSION vom 20. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II der Richtlinie 2006/118/EG wird wie folgt geändert: 1. Teil A Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3) Treten aufgrund natürlicher hydrogeologischer…
Anlage 4 GrwV(zu § 9 Absatz 1 und 2) Überwachung des chemischen Grundwasserzustands und der Schadstofftrends
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1523 - 1524; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
§ 1 Nr. 2 GrwVBegriffsbestimmungen
Hintergrundwertder in einem Grundwasserkörper nicht oder nur unwesentlich durch menschliche Tätigkeit beeinflusste Konzentrationswert eines Stoffes oder der…