§ 5 GSA Fleisch
Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot
(1)
Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
(2)
Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.
Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.