GSIAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 GSIAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.