§ 7 Abs. 2 Nr. 3 HtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Fachkompetenz,
§ 12 Abs. 2 Nr. 3 MtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Fachkompetenz,
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 MtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
die Zuordnung der Eignungsmerkmale zu den Kompetenzbereichen,
§ 8a Abs. 1 Nr. 2 HtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
die Zuordnung der Eignungsmerkmale zu den Kompetenzbereichen,
§ 8b HtDBwVWehrtechnikVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik
Das Auswahlverfahren besteht aus