Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung · Abschnitt 2
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 11 GtDFmEloAufklVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen