Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes über das Rechtsmittelverfahren (§§ 138 bis 148 des Flurbereinigungsgesetzes) finden keine Anwendung.
Über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Schätzung und den Auseinandersetzungsplan entscheidet die Spruchstelle für Flurbereinigung (§§ 2 ff. des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz).
Das Flurbereinigungsgericht entscheidet über die Anfechtung von Verwaltungsakten, die im Vollzug dieses Gesetzes ergehen, über die Verurteilung zum Erlaß eines…
Über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Schätzung und den Auseinandersetzungsplan entscheidet die Spruchstelle für Flurbereinigung (§§ 2ff. des…
Die Befugnisse der oberen Flurbereinigungsbehörde nach § 4, § 8 Absatz 2 und 3, § 9 Absatz 1, § 26a Absatz 1, 3 bis 5, § 26b Absatz 1, § 26c Absatz 1, § 41…
Das Auseinandersetzungsverfahren wird von der Auseinandersetzungsbehörde durch Beschluß angeordnet; der Beschluß ist zu begründen. § 5 Abs. 1 und 2 des…
Für die Einstellung des Verfahrens (§ 9 des Flurbereinigungsgesetzes) ist die Auseinandersetzungsbehörde zuständig.
Auf Teilungen und Ablösungen in der Flurbereinigung ist dieses Gesetz nicht anzuwenden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt 11 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement