Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 GuAMKflAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen