§ 9 KWGWpIGVermVVerordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 GemHGGBV SLVerordnung über das Grundbuch im gemeinschaftlichen Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg Vom 18. Mai 1990
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 6 OGAVVerordnung über die elektronische Aktenführung in Ordnungsgeldverfahren beim Bundesamt für Justiz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 Abs. 1 AEGZVOVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEGZVO) Vom 27. Mai 2011
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.