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Für Amtshandlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, deren Geschäftsstellen und der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.
Für die Antragstellerin oder den Antragsteller, die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Inhaberin oder den Inhaber von Rechten ist jeweils eine Ausfertigung des Gutachtens gebührenfrei. Gebührenfrei sind ferner Angaben aus dem Grundstücksmarktbericht, von Bodenrichtwerten und Auskünften aus der Kaufpreissammlung, die an Finanzbehörden gegeben werden.
Wird die Amtshandlung umsatzsteuerpflichtig erbracht, ist der Gebühr die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.