GVIDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 GVIDVDVTeile des AuswahlverfahrensVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes · Abschnitt 2 § 13§ 15 Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.