GWB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 148 GWBAnwendungsbereichGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen · Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3§ 149 Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.§ 149