§ 4 Abs. 2 HkNRGGesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
Ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte wird für thermische Energie ausgestellt, übertragen oder entwertet, die aus oder auf Basis von erneuerbaren Energien…
§ 18 Abs. 1 GWKHVZusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen
Ein Herkunftsnachweis für Gas, der für strombasiertes Gas ausgestellt ist, oder ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte, der für strombasierte thermische…
§ 2 Nr. 7 HkNRGGesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
„Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte“ ein elektronisches Dokument, das dazu dient, gegenüber einem Kunden nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil oder eine…
§ 25 Abs. 1 GWKHVZusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas
Ein Herkunftsnachweis für Gas muss zusätzlich zu den Angaben nach § 17 die Angaben nach § 15 Absatz 4 und § 16 Absatz 4 enthalten.
§ 21 Abs. 1 GWKHVVerwendung, Entwertung und Erklärung des Verfalls
Ein Herkunftsnachweis für Gas darf zur Kennzeichnung der Lieferung von Gas an einen Letztverbraucher und ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte darf zur…