GWKHV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 44 GWKHVInkrafttretenVerordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte · Abschnitt 7 § 43Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 43