§ 28 Abs. 1 Nr. a) HaldeRlAnOOrdnungsstrafbestimmungen
den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 Buchstaben a und c sowie des § 4 Abs. 2, den Bestimmungen über die Anzeige, Haldenauflageflächen, Gestaltung von Böschungen, den…
§ 21 Abs. 2 HaldeRlAnODie notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahren an Halden und Restlöchern sind übersichtlich in einem Plan festzulegen. Dieser Plan ist mit dem…
§ 24 Abs. 2 Nr. a) HaldeRlAnOWechsel des Rechtsträgers, Nutzers oder Eigentümers
vor der Übergabe einer Halde oder eines Restloches die künftig erforderlichen Kontrollen sowie Unterhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen anzugeben und
§ 25 Abs. 2 HaldeRlAnOVerantwortung
Beim Wechsel des Rechtsträgers, Nutzers oder Eigentümers einer Halde oder eines Restloches sollen der Übergebende und der Übernehmende eine Vereinbarung über…
§ 27 Abs. 2 HaldeRlAnOStaatliche Kontrolle
Die staatliche Kontrolle über Halden und Restlöcher, die sich in Rechtsträgerschaft der bewaffneten Organe befinden oder durch die bewaffneten Organe…