HaldeRlAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 4 HaldeRlAnOzu § 14 Abs. 3 vorstehender Anordnung Verbotsschild des Betretens der Gefahrenbereiche an oder auf Halden sowie an oder in RestlöchernAnordnung über Halden und Restlöcher · - Anlage 3Anhang EV (Fundstelle: GBl. DDR I 1982, 363)