§ 28 Abs. 6 Nr. a) HaldeRlAnOOrdnungsstrafbestimmungen
durch die für die unmittelbare Kontrolle der öffentlichen Sicherheit an Halden und Restlöchern zuständigen Mitarbeiter des Rates des Kreises, der Gemeinde, der…
§ 31 Abs. 2 Nr. a) HaldeRlAnOAnordnung vom 2. April 1968 zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Volkswirtschaft an Halden und Restlöchern (GBl. II Nr. 38 S. 225),
§ 5 Abs. 2 HaldeRlAnOFür Althalden und -restlöcher und für Nichtbergbauhalden trifft der Rat des Bezirkes in Abstimmung mit dem Rat des Kreises und der Bergbehörde die…
§ 23 Abs. 1 HaldeRlAnOFür Althalden und -restlöcher, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Volkswirtschaft ausgehen kann, plant der Rat des Bezirkes im Rahmen…
§ 29 Abs. 3 HaldeRlAnOSonderregelungen und Genehmigungen, die auf der Grundlage der Anordnung vom 2. April 1968 zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der…