§ 1 Abs. 2 HopfV 2023Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) ist zuständig für die Durchführung des Unionsrechts und dieser Verordnung, soweit in dieser…
§ 2 PrLagerhBeihVVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Milcherzeugnisse
Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt).
§ 2 FlBeihVVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen
Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt).