Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Einfuhr von Hanf aus Drittländern im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte.
Folgende Erzeugnisse dürfen in die Union nur eingeführt werden, wenn die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
zusätzliche Bedingungen für Einfuhrlizenzen für Hanf gemäß Artikel 189 und den Grundsatz der Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten, um Betrugsfälle und…
Auf Grund des § 3 Abs. 2, der §§ 15, 16 und 21 Nr. 1 und 3 sowie des § 31 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen in der…
Damit das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Faserhanf nicht durch illegalen Hanfanbau gestört wird, ist eine Kontrolle der Hanf- und…
Die Verordnung (EG) Nr. 245/2001 wird wie folgt geändert: Dem Artikel 17a Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Für die in Anhang II Teil I Abschnitte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.