§ 5 HArchDVDV
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem
einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss erlangt hat in
einem Studium der Geschichts-, der Rechts-, der Sozial- oder der Verwaltungswissenschaften oder
einem anderen Hochschulstudium, das geeignet ist, die Befähigung für den höheren Archivdienst zu vermitteln,
über folgende Fremdsprachenkenntnisse verfügt:
Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
Kenntnisse der französischen Sprache oder Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
eine breite Allgemeinbildung hat, die sich auf die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen erstreckt, und
über gute Kenntnisse der neueren und neuesten Geschichte verfügt.