§ 1 MBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes. Der Vorbereitungsdienst setzt sich…
§ 4 BBankLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Hochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der…
§ 17 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 14 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre.
§ 3 BBankLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbankbeamtinnen und Bundesbankbeamten
Für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Bankdienstes werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt…
§ 8 Abs. 1 SN-4186Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Er gliedert sich in die fachtheoretische Ausbildung von 9 Monaten Dauer und…