§ 16 Abs. 1 SLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO) Vom 27. September 2011*
Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens ein Jahr.
§ 31 Abs. 1 SLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO) Vom 27. September 2011*
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
§ 7 Abs. 1 GemVwgtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 10. Oktober 1984
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate.
§ 3 MntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate.
§ 7 Abs. 1 APO höh. FDVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes (APO höh. FD) Vom 19. Januar 1981
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.