HBankDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 HBankDVDVTeile des AuswahlverfahrensVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank · Abschnitt 2 § 7§ 9 Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.