Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung von 1. Januar 1991 in Kraft.
Art 10 HBeglG 1991
Art 10 HBeglG 1991Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen