Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sächsische Förderfondsgesetz vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 389), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 1 Nummer 4 wird aufgehoben.
§ 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Nummer 4 wird aufgehoben.
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 1 Absatz 1“ und die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1“ wird durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 1“ ersetzt.
In § 3 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 1 Absatz 1“ ersetzt.
§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird aufgehoben.
§ 5 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.
Die Absätze 2 und 4 werden aufgehoben.
Absatz 3 wird Absatz 2.
Absatz 5 wird Absatz 3.
Die §§ 7 und 8 werden aufgehoben.
In § 9 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 3 Absatz 1“ ersetzt.
Anlage 4 wird aufgehoben.
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 werden die Wörter „§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 9“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 8“ ersetzt.
Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.