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Das Sächsische Förderfondsgesetz vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 389), das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 1 Nummer 10 wird aufgehoben.
§ 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 9 wird das Komma durch das Wort „und“ ersetzt.
Nummer 10 wird aufgehoben.
In Absatz 3 wird die Angabe „und 10“ gestrichen.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 wird aufgehoben.
Absatz 5 wird Absatz 4.
§ 4 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 9 wird das Komma nach dem Wort „Verkehr“ durch das Wort „sowie“ ersetzt.
Nummer 10 wird aufgehoben.
In Absatz 4 werden die Wörter „Die Fondsvermögen des ,Braunkohlesanierungsfonds Sachsen’ und des ,Fusionsfonds Sachsen’ verbleiben“ durch die Wörter „Das Fondsvermögen des ,Fusionsfonds Sachsen’ verbleibt“ ersetzt.
Anlage 10 wird aufgehoben.
In Absatz 2 werden die Wörter „§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 9“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 2 und 8“ ersetzt.
Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.