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In § 4b Absatz 1 des Sächsisches Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 731) geändert worden ist, werden die Wörter „von Mittel- und“ durch die Wörter „der Kernbereiche von Mittelzentren (Gebietsstand zum 1. Januar 1991) und von“ ersetzt.
In § 63b Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „im Jahr 2018“ durch die Wörter „in den Jahren 2018, 2020 sowie 2021“ ersetzt.
In Absatz 1 wird das Wort „Mittelschulen“ durch das Wort „Oberschulen“ ersetzt.
§ 40 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch…
In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „§ 4b Absatz 1 bis 3“ durch die Wörter „§ 4b Absatz 1 bis 3a“ ersetzt.
In § 12 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. 1991 S. 213)“ durch die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.