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Das Sächsische Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648) wird wie folgt geändert:
§ 3b Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Vor dem Wort „Schulträgern“ werden die Wörter „öffentlichen und freien“ eingefügt.
Die Wörter „gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1“ werden gestrichen.
In § 63b Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „im Jahr 2018“ durch die Wörter „in den Jahren 2018, 2020 sowie 2021“ ersetzt.
Im bisherigen Satz 3 werden die Wörter „In der Rechtsverordnung“ durch das Wort „Dabei“ ersetzt.
In § 20 Nummer 14 Halbsatz 1 werden die Wörter „jeweils vorangegangenen“ durch das Wort „jeweiligen“ ersetzt.
In § 6 Absatz 1 Satz 9 werden die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 3“ durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 10“ ersetzt.
Das Sächsische Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom…
Folgender Satz wird angefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.