Art. 2 SN-19635Viertes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung kann den Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-16770Zweites Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-17042Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze
Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Landesbeauftragtengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und…
Art. 8 Abs. 1 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Gemeindeordnung, der Sächsischen Landkreisordnung, des Sächsischen Gesetzes über kommunale…
Art. 3 SN-17633Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann den Wortlaut des Sächsischen Kulturraumgesetzes in der vom 1. Januar 2019 an geltenden Fassung im…