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Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Gemeindeordnung, der Sächsischen Landkreisordnung, des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, des Kommunalwahlgesetzes, des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung und des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen in der vom 1. Januar 2019 an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, den Wortlaut des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, des Sächsischen Archivgesetzes, des Sächsischen…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung…
Das Sächsische Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Kommunalrechtsänderungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung…
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.