§ 13 HBPolVDAufstV
Dienstaufsicht
Während der Ausbildung führt die Bundespolizeiakademie die Dienstaufsicht über die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die an der Ausbildung teilnehmen.
Während der Ausbildung führt die Bundespolizeiakademie die Dienstaufsicht über die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die an der Ausbildung teilnehmen.