HBPolVDAufstV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 HBPolVDAufstVBestandteile des AuswahlverfahrensVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Abschnitt 2 § 8§ 10 Das Auswahlverfahren besteht aus1.einem schriftlichen Teil und2.einem mündlichen Teil.