Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Nähere zur Wahlbenachrichtigung regelt die Wahlordnung.
Wenn die Öffnung und die Schließung des Wahlportals und damit der Beginn und das Ende der elektronischen Wahl nicht für eine spätere Überprüfung protokolliert werden, ist die Öffnung und Schließung nur nach einvernehmlichem Beschluss von mindestens zwei nach der Wahlordnung berechtigten Personen zulässig. Das Nähere regelt die Wahlordnung.
Die Wahlordnung regelt das Nähere zur Benachrichtigung der wahlberechtigten Personen über die zur Authentifizierung erforderlichen Daten, über den Wahlzeitraum…
wo und wie die Wahlberechtigten von den Wahlvorschlägen bis zum Abschluss der Stimmabgabe Kenntnis erlangen können;
Zur Durchführung der elektronischen Wahl werden der wahlberechtigten Person Zugangsdaten (Login-Kennung, Passwort und Uniform Resource Locator (URL) zum…
Die äußerlich als amtliche Wahlunterlage erkennbare Wahlbenachrichtigung soll enthalten:
Die äußerlich als amtliche Wahlunterlage erkennbare Wahlbenachrichtigung soll enthalten:
die Wahlunterlagen zur Durchführung der elektronischen Wahl,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.