§ 52 HebG
Bekanntmachung
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.
Das Bundesministerium für Gesundheit macht die jeweils aktuelle Fassung des Anhangs V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG im Bundesanzeiger bekannt.