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Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen der studierenden Person werden wie folgt benotet:
| | Erreichter WertNoteNotendefinition1bisWert | Note | Notendefinition |
| --- | --- | --- | --- |
| 1 | bis unter 1,50sehr1,50 | sehr gut (1)eine(1) | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht21,50entspricht |
| 2 | 1,50 bis unter 2,50gut2,50 (2)eine| gut (2) | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht32,50entspricht |
| 3 | 2,50 bis unter 3,50befriedigend3,50 (3)eine| befriedigend (3) | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht43,50entspricht |
| 4 | 3,50 bis einschließlich 4,00ausreichend4,00 (4)eine| ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht5überentspricht 4,00mangelhaft|
| (5)eine5 | über 4,00 | mangelhaft (5) | eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr entspricht |