§ 53 Abs. 4 HebStPrVAbschluss des Anpassungslehrgangs
Die durchführenden Hochschulen, Krankenhäuser, Hebammen und Einrichtungen bescheinigen gemeinsam die Teilnahme am Anpassungslehrgang und verwenden dabei das…
§ 52 Abs. 2 HebStPrVInhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
Der Anpassungslehrgang wird in Form von durchgeführt. Anpassungslehrgang und Abschlussgespräch können auch in modularisierter Form auf der Grundlage eines…
Anlage 11 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach den §§ 71 ff. der…
Anlage 13 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
hat in der Zeit vom ___________________ bis ___________________ regelmäßig und mit Erfolg an dem Anpassungslehrgang teilgenommen, der nach den §§ 89 ff. der…
§ 3 Abs. 5 NRW-31456Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die Berufsbilder „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter“, „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ sowie „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“
Über die erfolgreiche Teilnahme am Anpassungslehrgang erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Bescheinigung der Hochschule zur Vorlage bei der…