§ 24 HeimGAnwendbarkeit der Gewerbeordnung
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit…
§ 20 LHeimGSSaarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität volljähriger Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und volljähriger Menschen mit Behinderung (Saarländisches Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz) Vom 6. Mai 2009
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Wohn- und Betreuungsformen, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung…
§ 92 Abs. 2 LBesG NRWBesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Soweit nach diesem Gesetz die Landesregierung oder eine andere Stelle ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung bestimmte Bereiche zu regeln, bleiben die…