HeimGÄndG 1 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 5 HeimGÄndG 1InkrafttretenErstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes Art 4Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft. Art 4