§ 22 HeimsicherungsVVerordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 24 des Heimgesetzes auch im Land Berlin.
§ 48a II. BVVerordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, § 53 des Ersten Wohnungsbaugesetzes…
§ 4 LHauswAusbStVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte in der ländlichen Hauswirtschaft
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 112 des…
Art 3 HeimGÄndG 1Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen…
§ 3 FrHfDEG/DUGGesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen…