HfreqBetrGen — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 HfreqBetrGenAllgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten § 3Schlußformel Die Allgemeine Genehmigung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 3Schlußformel