Gesetz Nr. 2088 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023 -) Vom 8. Dezember 2022
§ 2 Absätze 3 und 4 und die §§ 3 bis 19 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Rechnungsjahres weiter.
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