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Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann unbesetzte Stellen in Wegfall bringen und in Höhe der dadurch eingesparten Mittel neue Stellen schaffen. Die Entscheidung ist jeweils dem Ausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen mitzuteilen. Er kann den Vollzug der Entscheidung bis zum nächsten Haushaltsplan aussetzen.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann auf Antrag des Ministeriums für Bildung und Kultur neue Stellen für Lehrkräfte zur Zuweisung an private Schulen schaffen. In Höhe der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalausgaben werden die Finanzhilfen an die Privatschulen gekürzt. Das Nähere regelt das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft. Die Entscheidung ist jeweils dem Ausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen mitzuteilen.
Im Bereich der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie kann das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Stellen neu schaffen, wenn diese in den Pflegesatzvereinbarungen anerkannt worden sind. Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft unterrichtet den Ausschuss des Landtags für Haushalt und Finanzen hiervon.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtags auf Antrag des Ministeriums für Bildung und Kultur neue Stellen für Lehrkräfte schaffen, wenn durch eine unvorhergesehene Zunahme schulpflichtiger Kinder zusätzliche Klassenneubildungen erforderlich werden. In Höhe der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalausgaben sind Deckungsmittel aus dem Gesamthaushalt bereitzustellen.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann neue Stellen für Tenure-Track-Professuren der Wertigkeit W 1 oder W 2 schaffen, die im Rahmen der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ mit einem Festbetrag vom Bund finanziert werden.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport neue Stellen für die Zentrale Bußgeldbehörde schaffen, wenn deren Finanzierung durch entsprechende Einnahmen nachgewiesen wird.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann für den Bereich der Verwaltungsdigitalisierung
im Kapitel 16 22 Stellen mit kw-Vermerk zur Durchführung bzw. Beschleunigung von rentierlichen IT-Projekten sowie grundständigen IT-Infrastrukturprojekten, mit denen die Voraussetzungen zur Realisierung rentierlicherer IT-Projekte geschaffen werden, ausbringen, welche aus dem Fonds zur Verwaltungsdigitalisierung, der Teil des Sondervermögens Zukunftsinitiative ist, finanziert werden;
mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie in den Kapiteln 16 10 bzw. 16 22 und 08 01 Stellen zur Wahrnehmung grundständiger IT-Aufgaben schaffen. In Höhe der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalausgaben sind Deckungsmittel aus dem Gesamthaushalt bereitzustellen.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann im jeweils notwendigen Umfang Stellen mit kw-Vermerk schaffen, sofern sie zur Umsetzung von Projekten, die aus dem Transformationsfonds finanziert werden, erforderlich sind, eine Gegenfinanzierung aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland erfolgt und die Voraussetzungen des Veranlassungszusammenhangs vorliegen.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport neue Stellen für den Bundesbau (Baudurchführende Ebene [BdE] und Fachaufsichtführende Ebene [FfE]) schaffen, wenn die Investitionsplanungen des Bundes es erfordern, die Genehmigung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bzw. das Bundesministerium der Verteidigung vorliegt und der Bund zuvor verbindlich zugesagt hat, die Stellen im Rahmen der bestehenden Spitzabrechnung vollständig zu finanzieren. Dies gilt auch für die Schaffung von Stellen aus den vom Bund für Overhead-Kosten der Länder bereitgestellten Mitteln.
Werden Bedienstete zum Zwecke der angemessenen Personalausstattung eines Untersuchungsausschusses zum Landtag des Saarlandes abgeordnet, kann für die voraussichtliche Dauer des Untersuchungsverfahrens eine Planstelle oder Stelle im Stellenplan des betroffenen Einzelplans mit kw-Vermerk geschaffen werden, wenn deren Finanzierung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes erfolgt.