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Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 476 807 656 000 Euro festgestellt.
Der dem Kapitel 1405 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 1 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 19 799 823 000 Euro festgestellt.
Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 2 657 638 000 Euro festgestellt.
Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 4 071 844 000 Euro festgestellt.
Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2024 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ wird für das Jahr 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 49 454 354 000 Euro festgestellt.
Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2026 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Infrastruktur und…
Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2025 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und…
für das Rechnungsjahr 2024 auf5 845 405 900 Euround
Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt, der für das Jahr 2020 Anlage zu diesem Gesetz ist. Der…
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.