Gesetz Nr. 2124 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 - HG 2024/2025) Vom 18. Dezember 2023
§ 1 HG 2024/2025
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Saarlandes wird in Einnahme und Ausgabe festgestellt.
1.
für das Rechnungsjahr 2024 auf5 845 405 900 Euround
2.
für das Rechnungsjahr 2025 auf6 284 631 400 Euro
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