Gesetz Nr. 2191 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2026/2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 - HG 2026/2027 -) Vom 10. Dezember 2025
§ 2 Absätze 3 und 4 und die §§ 3 bis 19 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Rechnungsjahres weiter.
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