Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Hochschulen schützen ihre Informationen, ihre IT und ihre diesbezüglichen Strukturen gegen Angriffe auf die Informations- und Cybersicherheit mit dem Ziel der Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit und der Wahrung ihrer IT-infrastrukturellen Resilienz nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.
Die Hochschule bestellt eine zentrale Beauftragte oder einen zentralen Beauftragten für die Informationstechnik (Chief Information Officer). Sie oder er ist dem Rektorat unmittelbar unterstellt und steuert innerhalb der Hochschule den gesamten Einsatz der IT, indem sie oder er
die Fortentwicklung der IT-Strategie der Hochschule unter Berücksichtigung innovativer Technologien vorantreibt,
den IT-Betrieb und die Betreuung der IT-Infrastruktur sicherstellt,
nach Maßgabe der Beschlüsse des Rektorates berechtigt ist, über den Einsatz von hochschulbezogener IT in der Hochschule vorbehaltlich anderer Regelungen für alle Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder und Angehörige nach erfolgter Beteiligung der oder des Beauftragten für Informationssicherheit (Chief Information Security Officer) verbindlich zu entscheiden, und
das Rektorat sowie alle übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger zu den Chancen und Risiken der IT berät und informiert.
Sie oder er ist hauptberuflich tätig und muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine der Aufgabenstellung angemessene Berufserfahrung besitzen. Das Rektorat kann beschließen, dass die Aufgaben und Befugnisse der oder des Chief Information Officer durch ein zentrales IT-Büro (Chief Information Office) wahrgenommen werden.
Die Hochschule bestellt eine oder einen Chief Information Security Officer, die oder der dem Rektorat unmittelbar unterstellt ist und den Informationssicherheitsprozess der Hochschule gemäß einer vom Ministerium bestimmten Methodik steuert, koordiniert und Richtlinien und Regelungen zur Informationssicherheit zum Erlass durch das Rektorat vorbereitet. Darüber hinaus berichtet sie oder er über den aktuellen Stand zur Informationssicherheit an das Rektorat, koordiniert Maßnahmen zur Sensibilisierung der Hochschulangehörigen und berät und unterstützt die Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in allen Belangen der Informationssicherheit. Sie oder er ist hauptberuflich tätig und muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine der Aufgabenstellung angemessene Berufserfahrung besitzen. Die Funktion der oder des Chief Information Security Officer kann nicht mit der Funktion der oder des Chief Information Officer verbunden werden.
Die Hochschulen gewährleisten ein angemessen hohes Niveau ihrer Informations- und Cybersicherheit sowie der Resilienz ihrer Informationsinfrastrukturen nach dem Stand der Technik.
Die Hochschulen richten ein Informationssicherheitsmanagementsystem ein und arbeiten bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowie ihrer Aufgabe nach Absatz 3 gemäß § 102 Absatz 4 untereinander sowie mit den Kunsthochschulen zusammen.
Die Hochschulen melden Sicherheitsvorfälle, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität ihrer Informationen, IT-Anwendungen, IT-Systeme oder IT-Dienste gefährden, dem Ministerium. Näheres zu Sicherheitsvorfällen und den Meldewegen regelt das Ministerium.
die Bereitstellung von hochschulübergreifender Informationstechnik und anderen Infrastrukturen durch ihr oder ihn oder einem Dienstleister, den sie oder er…
die an das Landesverwaltungsnetz angeschlossenen Behörden bei der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik zu unterstützen und
Forschungsinformationssysteme dienen den Hochschulen zur Erfüllung ihrer Berichts-, Informations- und Dokumentationspflichten sowie Aufgaben der…
Die wichtigen Behörden müssen sicherstellen, dass geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die…
Unter der Verantwortung des Rektorats können die Hochschulen die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und ihre Veranstaltungen, auch durch die…
Die Digitale Hochschule NRW ist eine gemeinsame Einheit der Hochschulen und des Ministeriums betreffend den Einsatz von IT zur Verbesserung der Qualität der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.