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Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
Aktivseite
Anlagevermögen:
Immaterielle Vermögensgegenstände:1.Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;2.entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;3.Geschäfts- oder Firmenwert;4.geleistete Anzahlungen;
Sachanlagen:1.Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;2.technische Anlagen und Maschinen;3.andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;4.geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
Finanzanlagen:1.Anteile an verbundenen Unternehmen;2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen;3.Beteiligungen;4.Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;5.Wertpapiere des Anlagevermögens;6.sonstige Ausleihungen.
Umlaufvermögen:
Vorräte:1.Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;2.unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;3.fertige Erzeugnisse und Waren;4.geleistete Anzahlungen;
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;2.Forderungen gegen verbundene Unternehmen;3.Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;4.sonstige Vermögensgegenstände;
Wertpapiere:1.Anteile an verbundenen Unternehmen;2.sonstige Wertpapiere;
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
Rechnungsabgrenzungsposten.
Aktive latente Steuern.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Passivseite
Eigenkapital:
Gezeichnetes Kapital;
Kapitalrücklage;
Gewinnrücklagen:1.gesetzliche Rücklage;2.Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;3.satzungsmäßige Rücklagen;4.andere Gewinnrücklagen;
Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
Verbindlichkeiten:
Anleihen,davon konvertibel;
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Verbindlichkeiten,davon aus Steuern,davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Rechnungsabgrenzungsposten.
Passive latente Steuern.
sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes im Sinne des § 264 Abs. 2 nicht erheblich…
die in § 268 Absatz 7 genannten Angaben,
die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden;
Umsatzerlöse
(weggefallen)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 12 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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