Drittes Buch
Handelsbücher
Vierter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen
Vierter Unterabschnitt
Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne
Dritter Titel
Einzubeziehende Unternehmen; Inhalt und Form des Ertragsteuerinformationsberichts
§ 342g
Einzubeziehende Unternehmen