HGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 404 HGBHandelsgesetzbuch · Viertes Buch, Dritter Abschnitt § 403§ 405 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiKI-Hinweise anzeigenDie Vorschriften der §§ 397 und 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung. 0 0