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Folgende Ansprüche verjähren in einem Jahr:
Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag und aus einem Konnossement;
Ansprüche aus Schiffsüberlassungsverträgen;
Ansprüche auf Beiträge zur Großen Haverei;
Ansprüche, die den Reedern untereinander nach § 571 Absatz 2 zustehen.
Auf ein im Fünften Buch des Handelsgesetzbuchs geregeltes Schuldverhältnis, das vor dem 25. April 2013 entstanden ist, sind die bis zu diesem Tag geltenden…
Auf die Verjährung der Ansprüche aus einer Leistung, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterliegt, ist § 439 entsprechend anzuwenden.
die Forderungen aus Geschäften, welche der Schiffer kraft seiner gesetzlichen Befugnisse (§§ 15 und 16) und nicht mit Bezug auf eine Vollmacht geschlossen hat;
Ansprüche aus einer Beförderung, die den Vorschriften dieses Unterabschnitts unterliegt, verjähren in einem Jahr. Bei Vorsatz oder bei einem dem Vorsatz nach §…
drei Jahre, gerechnet von dem Tag, an dem der Gläubiger von dem Tod oder der Körperverletzung oder von dem Verlust, der Beschädigung oder der verspäteten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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